Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.2022

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   BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19   

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BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19 (https://dejure.org/2023,2211)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2023 - 3 StR 474/19 (https://dejure.org/2023,2211)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 3 StR 474/19 (https://dejure.org/2023,2211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB; 260 Abs. 3 StPO
    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung (Zulässigkeit der Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren bei Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO); Divergenzvorlage vor noch ausstehender Antwort eines Strafsenats

  • openjur.de
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  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren im gleichen Urteil betreffnd die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der verjährten Tat; Übergang in das objektive Verfahren

  • rewis.io
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    Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren im gleichen Urteil betreffnd die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der verjährten Tat; Übergang in das objektive Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 04.05.2022 - 1 ARs 13/21

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, NStZ 2022, 252; dazu einerseits El-Ghazi, NStZ 2022, 255 f.; Lantermann, NStZ-RR 2022, 85 f.; andererseits Zivanic, JR 2022, 196, 197 ff.) hat der 1. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21, NStZ-RR 2022, 255).

    Die vom 1. Strafsenat (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21, NStZ-RR 2022, 255) dagegen vorgebrachten Argumente geben im Ergebnis keinen Anlass für eine abweichende Bewertung.

    Ein solches negatives Ergebnis steht hier jedoch bereits fest, nachdem der 1. Strafsenat mit Beschluss vom 4. Mai 2022 (1 ARs 13/21) an seiner von der Anfrage abweichenden Rechtsprechung festgehalten hat.

  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Die Entscheidung über das Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Einziehung des Wertes des aus Tat 1 der Urteilsgründe Erlangten in Höhe von 690.699 EUR hat der Senat vorbehalten und die weitergehende Revision der Einziehungsbeteiligten ebenfalls verworfen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, BGHSt 66, 83).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Daran hat er sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrags oder dessen Wertes aus einer verjährten Straftat gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB nur im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 ff. StPO zulässig sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271 Rn. 19).
  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Bereits für die frühere Rechtslage war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine selbständige Einziehung auch in einem gegen eine bestimmte Person gerichteten subjektiven Verfahren möglich sein kann und es dafür nicht stets eines objektiven selbständigen Einziehungsverfahrens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S), juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.; RG, Urteile vom 11. Oktober 1901 - Rep.
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung sieht der Senat ausnahmsweise davon ab, eine Antwort weiter abzuwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, juris Rn. 58).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, NStZ 2022, 252; dazu einerseits El-Ghazi, NStZ 2022, 255 f.; Lantermann, NStZ-RR 2022, 85 f.; andererseits Zivanic, JR 2022, 196, 197 ff.) hat der 1. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21, NStZ-RR 2022, 255).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Da sowohl für eine etwaige Verfolgungsverjährung als auch für die Voraussetzungen der Einziehung auf den konkreten Straftatbestand abzustellen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 13 mwN; vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, NJW 2022, 3092 Rn. 13 mwN), kommt in Betracht, dass lediglich das die Einziehung ermöglichende Delikt verjährt ist, damit zusammentreffende Straftatbestände aber weiter verfolgbar sind (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 3 StR 237/98, NStZ-RR 1999, 10).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19

    Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Daran hat er sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrags oder dessen Wertes aus einer verjährten Straftat gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB nur im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 ff. StPO zulässig sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271 Rn. 19).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Hierfür spricht überdies, dass es etwa im subjektiven Verfahren ebenfalls möglich ist, neben dem Freispruch eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit eine Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80; s. auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11), ohne dass hierfür der Weg eines - bei Schuldunfähigkeit ebenfalls zur Verfügung stehenden - selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste.
  • BGH, 20.01.2022 - 5 ARs 28/21

    Anfrageverfahren zur selbständigen Einziehung

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19
    Der 4. und 5. Strafsenat haben sich dagegen der sich aus dem Anfragebeschluss ergebenden Rechtsauffassung unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 4 ARs 15/21; vom 20. Januar 2022 - 5 ARs 28/21, wistra 2022, 165).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung

  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 489/18

    Betrug (Verjährung)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 118/19

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81

    Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung -

  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 237/98

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung

  • RG, 11.10.1901 - 2493/01

    1. Stellt sich die Entscheidung, durch welche in dem das Verfahren gegen einen

  • RG, 21.11.1932 - III 991/32

    1. Ist das Urteil, durch das neben der Einstellung des gegen einen bestimmten

  • BGH, 14.03.2023 - 5 StR 440/22

    Teilweise Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

    In Höhe von weiteren 2.950 Euro sieht der Senat - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - mit Blick auf das laufende Vorlageverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - 3 StR 474/19) nach § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO von der Einziehung ab.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2022 - 2 ARs 405/21   

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https://dejure.org/2022,41802
BGH, 23.06.2022 - 2 ARs 405/21 (https://dejure.org/2022,41802)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2022 - 2 ARs 405/21 (https://dejure.org/2022,41802)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 (https://dejure.org/2022,41802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 76a StGB; § 435 StPO
    Selbstständige Einziehung (Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags: Antwort auf einen Anfragebeschluss, subjektives Verfahren, objektives Verfahren); selbstständiges Einziehungsverfahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB, § 260 Abs. 3 StPO, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 435 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 264 StPO, § 435 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB kann auch im subjektiven Verfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB kann auch im subjektiven Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB kann auch im subjektiven Verfahren

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 ARs 405/21
    Er hat daher mit Beschluss vom 10. August 2021 (3 StR 474/19) angefragt, ob der 1., 4. und 5. Strafsenat an ihrer anderslautenden Rechtsauffassung festhalten, ob Rechtsprechung des 2. und 6. Strafsenat dem entgegensteht und ob - sollte dies der Fall sein - daran festgehalten wird.

    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats (Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, wistra 2020, 65) entgegen; ohne weitere Nachweise ist er dort der gesetzlichen Konzeption (vgl. § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB; § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO) und der bisherigen Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats (vgl. die Nachweise im Anfragebeschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, Rn. 29 ff.) gefolgt.

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 31/19

    Verfolgungsverjährung bei betrügerischer Inanspruchnahme einer Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 ARs 405/21
    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats (Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, wistra 2020, 65) entgegen; ohne weitere Nachweise ist er dort der gesetzlichen Konzeption (vgl. § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB; § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO) und der bisherigen Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats (vgl. die Nachweise im Anfragebeschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19, Rn. 29 ff.) gefolgt.
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Hierauf haben der 1. und 2. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, die vom 3. Strafsenat beabsichtigte Entscheidung widerspreche ihrer Rechtsprechung; sie hielten an dieser fest (Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21, NStZ-RR 2022, 255; vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21, NStZ-RR 2023, 121).

    Der 3. Strafsenat hat daraufhin unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (s. Beschluss vom 13. Januar 2021 - 3 StR 348/20, juris Rn. 5) dem Großen Senat für Strafsachen wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 GVG folgende - modifiziert gefasste - Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 12. Januar 2023 - 3 StR 474/19, NStZ-RR 2023, 121; dazu einerseits Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 435 Rn. 19a; andererseits Zivanic, JR 2023, 240):.

    Der Senat braucht im Zusammenhang mit der Beantwortung der Vorlagefrage nicht zu entscheiden, inwieweit die Rechtskraft des Urteils, mit dem das subjektive Verfahren hinsichtlich der verjährten Straftat eingestellt worden, die selbständige Einziehung des hieraus erlangten Tatertrages indes unterblieben ist, der späteren Durchführung eines objektiven Verfahrens mit dem Ziel der Anordnung dieser Maßnahme entgegensteht (für ein Prozesshindernis BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21, NStZ-RR 2023, 121; El-Ghazi, NStZ 2022, 255, 256).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Die Staatsanwaltschaft mag indes - auch unter Berücksichtigung etwaiger Rechtskraftprobleme - erwägen, ob sie mittels eines Antrags insoweit ein objektives (selbständiges) Einziehungsverfahren anstrengt (§ 435 Abs. 1 Satz 1, 2 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 22; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 Rn. 7; je mwN; vgl. im Übrigen den Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 12. Januar 2022 - 3 StR 474/19 und Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21; vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 sowie vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 Rn. 5).
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